Regeln für Hüpfburgen:
Hüpfburgen dürfen niemals ohne Aufsicht verwendet werden!
Hüpfburgen sind erst für Kinder ab 3 bis maximal 11 Jahre zulässig.
Kindern mit Schäden an der Wirbelsäule, Kopf- u. Nackenverletzungen ist die Benutzung von Hüpfburgen untersagt.
Einige Kinder versuchen immer wieder die Sicherheitsnetze, welche die Hüpfburg begrenzen, als „Sprungwand“ zu benutzen. Die Sicherheitsnetze sind nicht dazu geeignet sich von diesen „zurückfedern“ zu lassen. „Reinspringen“ und „Rückfedern“ zerstört die Sicherheitsnetze.
Offene Hüpfburgen dürfen bei Nässe nicht verwendet werden.
Von uns erhalten Sie immer nur überdachte Hüpfburgen.
Speisen, Getränke und Kaugummis dürfen nicht mit in die Hüpfburg genommen werden.
Halsketten, Ringe, Brillen, Gürtelschnallen oder ähnliche Gegenstände müssen vor der Benutzung der Hüpfburg entfernt werden.
Hosentaschen, Jackentaschen müssen kontrolliert werden, damit keine spitzen, harten, scharfen oder gefährlichen Gegenstände wie Stifte oder Haarspangen zu Verletzungen führen.
Die Grundfläche innen in m² entspricht den maximalen Kindern, die gleichzeitig in der Hüpfburg sein dürfen. Beispiel: Innen-Grundfläche 4 x 3 m = 12 m² = maximal 12 Kinder gleichzeitig!!!
Es dürfen immer nur vergleichbar gleichaltrige oder gleichgroße Kinder in der Hüpfburg. Nach ca. 10 Minuten sollte gewechselt werden.
Unsere Betreuer sind entsprechend geschult und haben eine Ausbildung als Turn-Übungsleiter, bzw. Kinderpfleger- oder Erzieher.
Hüpfburgen – Verleih
Gerne berate ich Sie persönlich – rufen Sie mich doch einfach an oder schreiben Sie mir: